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   BFH, 11.11.2008 - X B 190/07   

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BFH, 11.11.2008 - X B 190/07 (https://dejure.org/2008,12336)
BFH, Entscheidung vom 11.11.2008 - X B 190/07 (https://dejure.org/2008,12336)
BFH, Entscheidung vom 11. November 2008 - X B 190/07 (https://dejure.org/2008,12336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Widerruf der Rechtsanwaltszulassung des Prozessbevollmächtigten; Benennung eines neuen Prozessbevollmächtigten; Wirksamkeit der bisherigen Prozesshandlungen

  • Judicialis

    FGO § 108; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

  • datenbank.nwb.de

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Widerruf der Rechtsanwaltszulassung des Prozessbevollmächtigten; Benennung eines neuen Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit von Prozesshandlungen eines Prozessbevollmächtigten nach Verlust der Postulationsfähigkeit aufgrund eines Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Beachtlichkeit der Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 24.04.2007 - VIII B 251/05

    Verfahrensmangel; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - X B 190/07
    Insoweit handelt es sich allenfalls um einen nicht zur Zulassung der Revision führenden materiell-rechtlichen Fehler, nicht jedoch um einen Verfahrensverstoß (BFH-Beschluss vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521, m.w.N.).
  • BFH, 22.05.2002 - VI B 2/02

    Rechtliches Gehör; Verwehrung von Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - X B 190/07
    Falls das Gericht die Akteneinsicht zu Unrecht verweigert, gleichwohl aber die Akten auswertet, liegt ein Verfahrensfehler vor (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168, m.w.N.).
  • BFH, 05.04.1994 - V B 164/93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff des Verfahrensmangels -

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - X B 190/07
    Dies verlangt die genaue Bezeichnung der Aktenteile, die das FG nicht berücksichtigt haben soll (BFH-Beschlüsse vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883, und vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 01.08.2005 - X B 24/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - X B 190/07
    - was er bei rechtzeitiger Gewährung der Akteneinsicht noch vorgetragen hätte und dass dies die Entscheidung des FG --auf der Basis der von diesem vertretenen Rechtsauffassung-- hätte beeinflussen können (vgl. z.B. Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 12, m.w.N.; ferner z.B. Senatsbeschluss vom 1. August 2005 X B 24/05, BFH/NV 2005, 2222, m.w.N.).
  • BFH, 16.01.2007 - X B 38/06

    Richterablehnung; Besetzungsrüge

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - X B 190/07
    Sie legen einen erheblichen Rechtsanwendungsfehler des FG bei der Schätzung des Gewinns, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Zulassung der Revision führen könnte (Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2007 X B 126/07, nicht veröffentlicht --n.v.--; vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757), nicht hinreichend dar.
  • BFH, 16.11.1993 - I B 115/93

    Rüge eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt von Akten

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - X B 190/07
    Entsprechend setzt die schlüssige Rüge eines "Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten" insbesondere die Darlegung voraus, dass ein von den Beteiligten vorgetragener oder aus den Akten erkennbarer Sachverhalt vom FG nicht zur Kenntnis genommen worden sei (BFH-Beschluss vom 16. November 1993 I B 115/93, BFH/NV 1994, 551).
  • BFH, 10.10.2007 - IV B 130/06

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verzicht auf die Einholung eines

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - X B 190/07
    Denn die Rüge, das FG habe seine Hinweispflicht verletzt, erfordert die substantiierte Darlegung, was ohne eine solche --behauptete-- Rechtsverletzung von den Klägern noch Entscheidungserhebliches vorgetragen worden wäre (BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2007 IV B 130/06, IV B 131/06, BFH/NV 2008, 233).
  • BFH, 09.08.2007 - X B 218/06

    Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - X B 190/07
    Das Vorliegen dieser besonderen Umstände ist in der Beschwerdeschrift darzulegen (Senatsbeschluss vom 9. August 2007 X B 218/06, BFH/NV 2007, 2273).
  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - X B 190/07
    Dies verlangt die genaue Bezeichnung der Aktenteile, die das FG nicht berücksichtigt haben soll (BFH-Beschlüsse vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883, und vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 21.02.2006 - XI B 36/05

    Missbrauch steuerrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ; Zulässigkeit einer auf

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - X B 190/07
    Die hierfür erforderliche Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die Entscheidung darauf beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2006 XI B 36/05, BFH/NV 2006, 1846; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 80, m.w.N.).
  • BFH, 17.02.2004 - X B 142/03

    Änderungen nach § 164 Abs. 2 AO zum Nachteil des Stpfl. ohne Hinweis auf die

  • BFH, 31.07.2007 - X B 36/07

    Schlüssige Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Erlass

  • BFH, 18.07.2006 - X B 206/05

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • BFH, 24.10.2007 - X B 126/07

    Zulassung der Revision wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit

  • BFH, 05.09.2011 - X B 144/10

    Festsetzung von Aussetzungszinsen - Beendigung des Zinslaufs durch Zahlung -

    Falls das Gericht die Akteneinsicht zu Unrecht verweigert, gleichwohl aber die Akten auswertet, liegt ein Verfahrensfehler vor (vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2005, 2222, und vom 11. November 2008 X B 190/07, BFH/NV 2009, 198, m.w.N.).

    Die schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs --hier durch die (angebliche) Versagung der begehrten Akteneinsicht-- setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH insbesondere die substantiierte Darlegung des Beschwerdeführers voraus, was er bei rechtzeitiger Gewährung der Akteneinsicht noch vorgetragen hätte und dass dies die Entscheidung des FG --auf der Basis der von diesem vertretenen Rechtsauffassung-- hätte beeinflussen können (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2005, 2222, und in BFH/NV 2009, 198; vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 12, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 3 K 268/15

    Änderung von bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden aufgrund nacherklärter

    So verhält es sich im Streitfall, da nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer auf die Einkommensteuerschuld nur angerechnet wird, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte entfällt und nicht die Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist (BFH-Beschluss vom 24. August 2009 VII B 42/09, BFH/NV 2009, 198).
  • BFH, 20.12.2012 - IV B 12/12

    Bandbreitenrechtsprechung nicht auf die Ermittlung des Teilwerts übertragbar -

    Schließlich muss die Erheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels dargetan werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. November 2008 X B 112/08, BFH/NV 2009, 161, und vom 11. November 2008 X B 190/07, BFH/NV 2009, 198, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.03.2012 - IV B 97/11

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Keine

    Schließlich muss die Erheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels dargetan werden (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. November 2008 X B 112/08, BFH/NV 2009, 161, und vom 11. November 2008 X B 190/07, BFH/NV 2009, 198, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2010 - VII B 130/10

    Abrechnungsbescheid nur bei vorheriger Steuerfestsetzung - Steuerfestsetzung als

    Notwendige Voraussetzung einer Anrechnung ist mit anderen Worten, dass die betreffenden Kapitalerträge zur Besteuerungsgrundlage (§ 157 Abs. 2 AO) geworden sind, mag sich das auf die Höhe der festgesetzten Steuer ausgewirkt haben oder nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 24. August 2009 VII B 42/09, BFH/NV 2009, 198).
  • BFH, 10.12.2012 - X B 39/11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen

    Insbesondere soweit es die Nichtigkeit der den streitgegenständlichen Aufteilungsbescheiden zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheide 1992 und 1996 betrifft, war die Frage aus der --maßgebenden-- materiell-rechtlichen Sicht des FG nicht erheblich, nachdem die Einkommensteuerbescheide durch die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde X B 190/07 mit Beschluss vom 11. November 2008 rechtskräftig geworden waren.
  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2020 - 3 K 2073/20

    Anrechnung von Schweizer Abzugsteuer nach Art. 15a Abs. 3 Buchst. a DBA Schweiz,

    Tatsächlich erfasst sind die im Steuerabzug belasteten Einnahmen, wenn sie Besteuerungsgrundlage (§ 157 Abs. 2 AO) geworden sind, unabhängig davon, ob sie sich etwa bedingt durch Freibeträge oder Verlustabzüge auf die Höhe der festgesetzten Steuer ausgewirkt haben (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2009 VII B 42/09, BFH/NV 2009, 198; BFH-Beschluss vom 3. August 2010 VII B 70/10, BFH/NV 2010, 2274; vgl. Schmidt/Loschelder, EStG, 39. Aufl. 2020, § 36 Rz. 11; Geurts in: Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 36 Rz. 17; Gosch in Kirchhof, EStG, 19. Aufl. 2020, § 36 Rz. 8; Geisenberger in: Kirchhof/Söhn/Mellinghof, Einkommensteuergesetz, § 36 D43 ff.).
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